Warum ohne Garantie zahlen? Kommentar zu einem irreführenden Brief

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Warum ohne Garantie zahlen? Kommentar zu einem irreführenden Brief

Viele Eigentümer erhalten dieser Tage einen Brief, den wir veröffentlichen ( link). Sie bitten folgende Fragen zu beantworten: 1) Wer verbirgt sich hinter der Gruppe Mela/Gravina, und fordert auf Einzahlungen auf das Girokonto der Paradiso Costruzioni srl vorzunehmen? 2) Wie haben die Absender Adresse und Angaben zu dem Eigentum der Empfänger erhalten und somit die Privatsphäre verletzt?

Der Brief wurde bereits anlässlich des Treffens zwischen Vorstand und den Eigentümern am vergangenen Freitag, dem 7. August, kommentiert. Wir müssen jedoch erneut darauf eingehen, um darin enthaltene Ungenauigkeiten und Unterstellungen zu widerlegen.

1. Der Brief bezieht sich u.a. auf ein Dokument der Gemeindeverwaltung Trinita` vom 16.10.2018, erwähnt aber nicht die Voraussetzungen, die in diesem Dokument als unabdingbar für die  Errichtung einer Baustelle (zum Ausbau der Abwasser-Kanalisation) gefordert werden: a) die Arbeiten müssen auf öffentlichen Flächen durchgeführt werden; b) private Flächen können nur mit einer von den einzelnen Eigentümern unterzeichneten Vereinbarung einbezogen werden; c) der Bauplan kann nur mit Zustimmung der Gemeinschaft CP, dem rechtmäßigen Eigentümer, genutzt werden; d) den Arbeiten muss die Vorlage eines von der Gemeinde genehmigten Ausführungsprojekts vorausgehen. Nichts von all dem ist umgesetzt worden, und nichts von all dem kann von den zugänglichen Unterlagen in den Bueros der Gemeinde Trinita` entnommen werden.

2. In dem Dokument der Gemeinde Trinita` wird festgehalten, dass die Baugenehmigungen (genauer gesagt handelt es sich um zwei Baugenehmigungen, die jeweils an Paradiso Costruzioni srl und an Carolina srl erteilt wurden, nicht aber an die Phantomgruppe Mela/Gravina) um das Kanalisationsnetz zu bauen, zum einen auf Kosten der Gruppe Mela/Gravina umgesetzt werden sollen und zum anderen mit der Verpflichtung, weitere Anschlüsse zu ermöglichen. Aber nach Errichtung der Baustelle, die nach nur drei Tagen geschlossen wurde, forderte die Gruppe Mela/Gravina sofortige Vorauszahlungen, die ab dem 6. Juli, dem Tag der Schließung der Baustelle, mit Bankzinsen belastet werden sollten. Aber sollten die Kosten nicht vorerst vom Bauträger getragen werden?

3. Der Brief droht den Empfängern mit Sanktionen für diejenigen Eigentümer, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind. Aber mit welchem Recht? Sind die Absender eine öffentliche Behörde? Alle Häuser, die die Imhoff-Sickergruben nutzen, haben eine Baugenehmigung von dem Bauamt erhalten, denn damals gab es noch keine Kanalisation. Das Problem der Kanalisation ist eine öffentliche Angelegenheit, die durch präzise Gesetze und nicht durch Drohungen geregelt ist.

4. In dem Brief wird der jetzige Vorstand beschuldigt, die Fertigstellung des Abwassersystems der Costa Paradiso zu verhindern und gegen das private Bauvorhaben Berufung vor dem Regionalen Verwaltungsgericht (TAR) einzulegen. Wahr ist, dass der Vorstand seinen festen Willen erklärt hat, Costa Paradiso die unentbehrliche Abwasserentsorgung zur Verfügung zu stellen. Jedoch unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für öffentliche Bauvorhaben von solcher Bedeutung für Umwelt und öffentliche Gesundheit. Dies wird durch die Protokolle der Vorstandssitzungen, in den Eigentümerversammlungen und durch die Mitteilungen an die Behörden bestätigt. Jüngster Beweis dafür ist der Vorschlag, anlässlich der jährlichen Hauptversammlung, die Zustimmung für die Kostenübernahme von ca. 3,5 Millionen Euro zur Erweiterung der Kläranlage einzuholen. Diese Maßnahme ist im Plan von Ing. Savi als unverzichtbar vorgesehen. Diese Eigenverpflichtung begründet sich auch auf eine Mitteilung von Ing. Cassitta (Berater in dieser Angelegenheit der Gemeindeverwaltung) bezüglich der Vereinbarung mit Abbanoa, die anschließend das Kanalisationsnetz vervollständigen würde. Ing. Cassitta bestätigte auch die Existenz eines Egas-Beschlusses, der CP in das Wasserversorgungsnetz einbezog. Wir haben mehrfach eine Kopie dieses Beschlusses angefordert, aber bislang noch nicht erhalten.

5. Der Brief fordert, von denen die sich unvorsichtigerweise dazu entschließen sollten auf das Angebot einzugehen, 20 €/m³ zuzüglich Mehrwertsteuer. Erhöhungen aufgrund unvorgesehener Ereignisse    oder zusätzlicher Forderungen seitens Abbanoa nicht ausgeschlossen. Zur Klärung:  Abbanoa  fordert Anschlussgebühren (die von Egas, der zuständigen öffentlichen Behörde, genehmigt sind), die nicht vom Volumen des Gebäudes abhängen und die deutlich unter dem im Brief geforderten Betrag liegen. Aber warum 20 €/m³?  Die Gruppe Mela/Gravina begründet diesen Betrag mit dem Protokoll der umstrittenen Versammlung vom Mai 2011, bei der nur 21 Eigentümer anwesend waren. Diese Eigentümer vertraten nur 2.900 Zehntausendstel (etwas mehr als ein Viertel des gesamten Eigentums). Allein Herr Mario Mela (damals moroso (Zahlungssäumig) und deshalb laut Satzung ohne  Stimmrecht, vertrat mehr als 1.500 Zehntausendstel, also die erforderliche Mehrheit für die Zustimmung. Praktisch hat Herr Mela damals selbst entschieden, wie viel er heute für den Anschluss an die Kanalisation bezahlt werden will. Es muss bekräftigt werden, dass diese Versammlung die Merkmale hatte und immer noch hat, die sie als ungültig erklären lassen.

Dem Brief ist ein "Zustimmungsvertrag" beigefügt. Der Vertragspartner ist plötzlich nicht mehr die "Gruppe Mela/Gravina", sondern die Firma Paradiso Costruzioni srl. Sie legt als verpflichtendes Bezugsdatum für jede finanzielle Transaktion das Datum des 6. Juli fest. Sowohl für die Anzahlung als auch für die späteren Überweisungen stellt dieses Datum den Beginn der Zinsberechnung dar. Der Vertragspartner versäumt es jedoch, die eigenen vertraglichen Verpflichtungen anzugeben, wie z.B. die Garantien für erhaltene Zahlungen, den Zeitplan der Arbeiten und das wahrscheinliche Anschlussdatum für jede einzelne Trasse. Schließlich wird das "Ende der Arbeiten" nicht definiert: ist es die Verlegung der Rohre oder den Beginn der Abwasserentsorgung mit Beseitigung der Imhoff-Sickergrube? Zusammenfassend: es wird eine Vorauszahlung verlangt, belastet mit nicht bezifferten Zinsen und über einen unbestimmten Zeitraum, mit willkürlichen Kosten pro Kubikmeter und unter Vorbehalt von Kostenänderungen, ohne Garantien für die eingezahlten Beträge.

Anders gesagt: der ungeschickte Versuch, von den Eigentümern eine ungesicherte Vorfinanzierung zu erhalten.

Am kommenden 28. Oktober wird das lang erwartete Urteil des TAR erwartet, das über die Kostenübernahme der Kanalisation entscheiden wird. Sollte das Urteil uns Eigentümer für die Fertigstellung der Kanalisation verantwortlich erklären, werden wir alle Schritte unternehmen, um die Arbeiten qualifizierten Unternehmen nach einer offiziellen Ausschreibung in Absprache mit den für die Kontrollen und Prüfungen zuständigen Behörden anzuvertrauen.

Der Vorstand der Gemeinschaft

Costa Paradiso, den 9. August 2020

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